Die Diamantbestattung
Die Diamantbestattung ist eine Bestattungsform aus der Schweiz, hier wird unter der Verwendung von Hitze und Druck ein Diamant aus der Asche des Verstorbenen geformt. Es kann dort ein Diamant von bis zu 14 Karat entstehen, je nach Masse der Totenasche.
In der Schweiz und auch in einigen anderen Europäischen Ländern ist dieser Diamant ein Schmuckstück, den man auch teilen lassen kann, und zum Beispiel in einen Ring einarbeiten lassen kann. Die Möglichkeiten sind dort vielfältig.
Hier in Deutschland insbesondere in NRW ist diese Bestattungsform nicht zulässig, auch die Rückführung des Diamanten ist laut Bestattungsgesetz NRW nicht zulässig, da es sich dabei immer noch um Totenasche, zwar in einer anderen Form, handelt. Somit muss dann auch der Diamant auf einem Friedhof beigesetz werden, da es hier in Deutschland den sogenannten Friedhofszwang gibt.
Die Diamantbestattung hier in Deutschland anzubieten, und die Angehörigen in dem Glauben zu lassen, es wäre alles rechtens wenn sie den Diamanten dann zurück nach Deutschland führen würden, wäre also in diesem Fall mehr als unseriös.
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